Batteriegesetzhinweise
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Wir möchten dich hiermit als Endnutzer von Batterien (wozu auch Geräteakkus gehören) wie folgt informieren. Endnutzer sind alle, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern.
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Du bist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet und darfst diese nicht über den Hausmüll entsorgen. Du kannst Altbatterien an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestelle unentgeltlich abgeben - auch bei uns: du kannst sie entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden (achte bitte auf die gefahrgutrechtlichen Versandbestimmungen) oder sie direkt in jedem unserer Stores unentgeltlich abgeben. Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet, was darauf hinweist, dass die Entsorgung über den Hausmüll verboten ist. Schadstoffhaltige Batterien weisen unterhalb der Tonne das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles („Cd“ für Cadmium, „Hg“ für Quecksilber und „Pb“ für Blei) auf, soweit die jeweiligen Masseprozente überschritten sind: 0,0005 Quecksilber, 0,002 Cadmium und 0,004 Blei.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
1. Entsorgung und Bedeutung des durchkreuzten Mülltonnen-Symbols
Wenn du Besitzer eines Elektroaltgeräts (EAG) bist, musst du dieses umweltgerecht über geeignete Sammel- und Rückgabesysteme entsorgen. Dabei hast du das EAG einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (kein Hausmüll). Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom EAG zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das EAG nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert wird, um es für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit dem nebenstehenden Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG kennzeichnen (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen. Dieses Symbols zeigt dir, wenn ein EAG getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
2. Rückgabe von EAG
Wir sind verpflichtet,
- bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein EAG des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
- Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und auf fünf EAG pro Geräteart beschränkt ist.
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter das ElektroG fallen, sind insbesondere die in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräte.
Deine EAG kannst du bei unserem Zentrallager unter der Adresse:
notebooksbilliger.de AG, Hildesheimer Str. 87, 30880 Laatzen
sowie unter der gleichen Adresse am Store Laatzen während der Öffnungszeiten des Stores unentgeltlich abgeben.
Im Übrigen erfüllen wir unsere Rücknahmepflicht mithilfe unseres Partners take-e-way. Dieser bietet unter der URL http://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden die Information, wo sich in der Nähe die nächste kostenfreie Rücknahmestelle befindet.
Gegebenenfalls ist bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auch eine Abgabe von EAG zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Informieren kannst du dich hierzu bei der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest du hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
3. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass du als Endnutzer selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden EAG verantwortlich bist. NBB übernimmt insoweit keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und eventuell daraus entstehende Schäden.
4. Berichts- und Informationspflichten nach § 18 Abs. 2 S. 3 ElektroG
Die jährlichen Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 entnehmen Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/